Begeisterung – Turbo für den Empfehlungserfolg (1)
Von Anne M. Schüller. Dieser Text ist ein Auszug aus dem Buch “Zukunftstrend Empfehlungsmarketing” und Auftakt einer dreiteiligen exklusiven Artikel-Serie im Marktschreyer-Blog.
Von der Kundenbefürchtung zur Kundenbegeisterung
Jeder Kaufakt beinhaltet ein gewisses Risiko – und hat Faszinationspotenzial. Die Bandbreite möglicher Kundenreaktionen reicht also von der schlimmsten Befürchtung bis zur hemmungslosen Begeisterung. Unser Kunde hat Erwartungen, die durch eigene positive oder negative Vorerfahrungen, durch Empfehlungen Dritter, durch Ihre Kommunikationsmaßnahmen oder die Bestform der Mitbewerber beeinflusst werden. Und nun gleicht er durch diesen Filter subjektiver Wahrnehmung seine Erwartungen mit der erhaltenen Leistung ab. Weiterlesen
Zeitungsanzeige: Sehen ohne Brille
Vor einiger Zeit habe ich über Praxismarketing geschrieben und dort Seminare (”pro-aktive Patienteninformation”) als Möglichkeit genannt, als Arzt auf sich aufmerksam zu machen und neue Kunden zu gewinnen. Also habe ich mich gefreut, vor kurzem diese Anzeige in unserem Wochenblatt zu lesen.

Das Thema Augenlaser ist gerade in aller Munde. Seminare wie diese bieten Betroffenen – in diesem Fall Brillen- und Linsenträger – Gelegenheit, sich in schönem Ambiente unverbindlich über die medizinischen Möglichkeiten zu informieren und sich untereinander auszutauschen. So schafft die veranstaltende Ärztin ein durchweg positives Erlebnis, welches sich hoffentlich im Kopf Ihrer zukünftigen Kunden festsetzen wird.
Altkunden-Magnet im Neukunden-Magnet
Thomas Kilian hat in seinem Weblog “Neukunden-Magnet” heute einen Gastartikel von mir veröffentlicht. Der Titel heißt passenderweise “Der Altkunden-Magnet”. Im Artikel gebe ich praktikable Tipps, wie man Kontakte zu inaktiven Kunden wieder positiv-unaufdringlich aufleben lassen kann. Viel Spaß beim Lesen!
Zum Artikel “Der Altkundenmagnet im Neukunden-Magnet“.
Wie viel Dialog will der Kunde?
Dialog heißt: Zwei reden miteinander. Das kann man von vielen dialogisch genannten Maßnahmen in Vertrieb und Marketing allerdings nicht wirklich behaupten. Die meisten sind, genau wie Werbung, immer noch ein Monolog. Unternehmen senden Botschaften und die Kunden haben zuzuhören, um dann brav und fleißig zu kaufen. Heute nennen wir solches Vorgehen Spam. Und das nicht nur im Internet. Ungewollte Werbe-Anrufe: Telefon-Spam. Grellbunte Massenmailings: Briefkasten-Spam. Kunden werden mit Worten zugemüllt und zu Befehlsempfängern abkommandiert (Kaufen! Sie! Jetzt!) Bei Kundenbefragungen werden sie zu Kreuzchenmachern degradiert…
Klar, sagen Sie jetzt, jammern und lästern kann jeder. Aber wie macht man es besser? Wenn Sie das wirklich wissen wollen, laden Sie sich kostenlos das Kapitel “Wie viel Dialog will der Kunde?” aus dem Buch “Leitfaden Dialogmarketing” von Torsten Schwarz herunter. In dem kurzweilig geschriebenen Aufsatz zeigt Ihnen die Marketing-Expertin Anne M. Schüller, warum heute der Kunde das Sagen hat und warum das garnicht schlimm ist.
Customer Lifetime Value (3/3): Heute Rabatt, morgen Reibach?
Neben der Marketing-Strategie, die wir im zweiten Artikel dieser Serie angesprochen haben, werden auch die Bereiche Vertrieb oder Verkauf und Kundenservice stark vom Konzept des Customer Lifetime Value beeinflusst. Dass Kunden mit hohen Umsätzen „gut behandelt“ und mit attraktiven Konditionen gehalten werden (sollten), ist eigentlich logisch. Aber wie sieht es bei kleineren Kunden aus? Wie viel Aufwand sollte man in sie investieren? Soll man Rabatte geben? Wie kulant soll man beim Service und bei Reklamationen sein? Weiterlesen
Rechtssicher werben nach dem neuen UWG
Zum 31.12.2008 ist das neue UWG inkraft getreten, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Trotz des geringen öffentlichen Interesses enthält die Neufassung zahlreiche Änderungen, welche die Tätigkeit jedes Unternehmens berühren. Gerade die Werbung gegenüber Konsumenten oder Endverbrauchern ist nochmals erheblich eingeschränkt worden. Auch Fragen des Markenschutzes und des Urheberrechts, sowie die Gestaltung von Sonderaktionen werden im UWG geregelt. Um teuren Abmahnungen vorzubeugen sollten sich also auf dem Laufenden halten. Zum Glück müssen Sie sich nicht durch beamtendeutsche Gesetzestexte kämpfen – die Kanzlei Päsel Reiff Seifried aus Frankfurt a.M. bietet den praktischen Leitfaden “Rechtssicher werben nach neuem UWG” zum Download an, der alles Wichtige schön zusammenfasst.
Hallo, ich bin Marcel Schreyer, Chef der 



